Bei Fragen zur steuerlichen Entlastung und freiwilligen Arbeitgeberleistungen können Sie sich auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informieren.
Gerne können wir Ihnen noch persönlich unverbindliche Informationen zur Förderung von Kita Plätzen geben. Diese sind jedoch zwingend mit Ihrem Steuerberater abzustimmen. Sprechen Sie uns hierzu an.
Für die Übernahme von Betreuungskosten durch das Land Rheinland-Pfalz bzw. Ihren Wohnort wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Jugendamt.